Abbrennverbot für Feuerwerkskörper
Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörpern) im Bereich von Reetdachhäusern in der Silvesternacht
Im Hinblick auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht wird darauf hingewiesen, dass nach dem Sprengstoffrecht in der Nähe von Gebäuden mit weicher Bedachung und Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden dürfen. Insbesondere zu Fachwerk- und Reetdachgebäuden ist ein ausreichender Abstand einzuhalten, damit es zu keinen Schäden kommt. Raketen der Klasse II dürfen nicht innerhalb eines Schutzabstandes im Umkreis von 180 m und andere pyrotechnischen Gegenstände nicht im Umkreis von 50 m von Gebäuden mit weicher Bedachung abgebrannt werden. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.
Brunsbüttel, den 11. Dezember 2013
Stadt Brunsbüttel
Der Bürgermeister
Fachdienst Ordnung und Sicherheit, Bürgerbüro (L.S.)
gez. Stefan Mohrdieck Bürgermeister